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Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Telgte
Name: 6 2013/058     Art: Beschlussvorlage     Datum: 22.05.2013     Betreff: Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Telgte Objekt: Riesenrad mit Transportwagen
Bei dem Objekt Riesenrad mit Transportwagen handelt es sich um ein bewegliches Denkmal, das gemäß § 3 DSchG in die Denkmalliste der Stadt Telgte einzutragen ist. Die LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen hat das hierzu erforderliche Benehmen mit Datum vom 23.04.2013 hergestellt. Die vorgeschriebene Anhörung der Eigentümer des Objektes ist erfolgt. Die Eigentümer sind mit einer Unterschutzstellung des Objektes einverstanden. Das Riesenrad mit Transportwagen wird in wesentlichen Bestandteilen von der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, Münster, als denkmalwert wie folgt beschrieben: Das Riesenrad wurde im Jahre 1918 durch Mitglieder der Düsseldorfer Schaustellerfamilie Bruch für den eigenen Betrieb gebaut. Um 1950 wurde es an Alma Feldmann (geb. Trapp aus Werl) erworben und von ihr und ihren Nachfahren weiterbetrieben. 1954 ließ Alma Trapp den bis heute genutzten Transportwagen (mit drei Schlafstellen) speziell für die Teile des Riesenrades anfertigen. Das Riesenrad ist eine Holzkonstruktion bei der nur der Antrieb  (Motor, Kammrad und Hautachse) aus Eisen sind. Das Riesenrad ist für den Transport in Einzelteile zerlegbar. Der Antrieb erfolgt bis heute über den originalen Schleifringmotor mit Salzwasseranlasser, der einen weichen und gleichmäßigen Lauf sicherstellt. Im Laufe der Zeit wurden wegen des ständigen Gebrauchs verwitterte und verschlissene Teile ausgewechselt, wobei man allerdings nicht in das konstruktive oder gestalterische System eingriff, sondern jeweils den historischen Bestand unverändert kopierte: Hierzu zählt der hölzerne Bock; die 12 Gondeln, sog. „russische Schaukeln“ (1972), die figürliche Bemalung der Verkleidung (von 1938, später mehrmals übermalt) sowie das Kammrad (2012). Das Riesenrad von 1919 ist einschließlich des zugehörigen Wagens von 1954 ein bewegliches Denkmal. Es handelt sich um eines der wenigen Riesenräder älterer Bauart in Deutschland, die noch erhalten sind. Zudem ist es kontinuierlich in Gebrauch geblieben. Dieses Denkmal ist daher als exemplarisches Beispiel für die Entwicklungsgeschichte des Schaustellerwesens bedeutend für die Geschichte des Menschen. Für Nutzung und Erhalt des Denkmals liegen wissenschaftliche und volkskundliche Gründe vor. An der Erhaltung und Nutzung dieses Denkmals besteht deshalb ein öffentliches Interesse.
Denkmalschutz